Kfz-Kündigungsfrist: Den Stichtag clever nutzen und sparen

Kfz-Kündigungsfrist: Den Stichtag clever nutzen und sparen

Für die meisten Autofahrer in Deutschland ist ein Datum im Herbst entscheidend: der 30. November. Dies ist der Stichtag, bis zu dem die Kündigung bei der Kfz-Versicherung eingegangen sein muss. Wer diesen Termin verpasst, bleibt oft ein weiteres Jahr im alten Vertrag gebunden.

Eine fristgerechte Kündigung ist der erste Schritt zu einer günstigeren Versicherung. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alles Wichtige zur ordentlichen Kündigung, zum Sonderkündigungsrecht und wie Sie häufige Fehler vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wechsel reibungslos verläuft.

Die Kündigungsfrist für Ihre Kfz-Versicherung verstehen

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Der jährliche Wechsel der Kfz-Versicherung hat sich für viele zu einer festen Routine entwickelt. Der Grund ist einfach: Die meisten Verträge sind an das Kalenderjahr gekoppelt und laufen am 31. Dezember aus. Daraus ergibt sich die entscheidende Frist für eine ordentliche Kündigung.

Das System ist bei den meisten Anbietern identisch: Die Vertragslaufzeit endet zum 31. Dezember und es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet, Ihr Schreiben muss bis spätestens zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Liegt es erst am 1. Dezember im Postfach, ist es zu spät und der Vertrag verlängert sich automatisch. Dieses Prinzip betrifft rund 70 % aller Kfz-Versicherungen in Deutschland.

Ihr Zeitplan für die ordentliche Kündigung

Um bei den Terminen den Überblick zu behalten, hilft eine klare Struktur. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Daten für einen Standardvertrag zusammen, der am 31.12. endet.

Ihr Zeitplan für die ordentliche Kündigung Diese Tabelle zeigt die entscheidenden Termine und Fristen für eine Kfz-Versicherung, deren Vertrag am 31.12. endet.

Ereignis

Stichtag oder Frist

Praktischer Tipp

Vertragsende

31. Dezember (24:00 Uhr)

An diesem Tag läuft Ihr alter Schutz aus – vorausgesetzt, Sie haben pünktlich gekündigt.

Kündigungsstichtag

30. November

Der letzte Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss. Der Poststempel zählt nicht!

Bester Zeitpunkt zum Vergleichen

Oktober bis Mitte November

Fangen Sie frühzeitig an, um in Ruhe das beste Angebot ohne Zeitdruck zu finden.

Abschluss des neuen Vertrags

Bis spätestens Ende November

Wichtig: Holen Sie sich erst die Zusage des neuen Anbieters (eVB-Nummer), bevor Sie den alten Vertrag kündigen.

Diese Termine sind Ihr Fahrplan für einen reibungslosen und stressfreien Wechsel. Wer sich rechtzeitig kümmert, kann oft mehrere hundert Euro im Jahr sparen.

Beginnen Sie am besten schon im Oktober damit, aktuelle Angebote für Ihre Kfz-Versicherung zu vergleichen. So sind Sie optimal auf den Stichtag vorbereitet und finden den Tarif, der wirklich zu Ihnen passt.

Wie kündige ich meinen Vertrag fristgerecht?

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Die ordentliche Kündigung ist der häufigste Weg, um den alten Kfz-Versicherungsvertrag zu beenden und sich bessere Konditionen für das neue Jahr zu sichern. Das Verfahren ist klar geregelt und mit etwas Vorbereitung einfach umzusetzen.

Anders als bei vielen anderen Versicherungen beträgt die Frist bei der Kfz-Versicherung nur einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Da die meisten Verträge in Deutschland bis zum 31. Dezember laufen, muss Ihr Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei Ihrer Versicherung eintreffen. Trifft es später ein, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

So stellen Sie den pünktlichen Eingang sicher

Damit alles reibungslos verläuft, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Kündigung pünktlich ankommt. Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten, jede mit eigenen Vor- und Nachteilen.

Hier sind Ihre Optionen im Überblick:

  • Per Einschreiben mit Rückschein: Dies ist die klassische und sicherste Methode. Sie erhalten einen Beleg, dass Ihr Brief angekommen ist – wertvoll, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.

  • Per Fax mit Sendebericht: Ein qualifizierter Sendebericht gilt ebenfalls als Nachweis. Dies ist schneller als der Postweg, jedoch sind Faxgeräte heute selten.

  • Per E-Mail: Viele Versicherer akzeptieren eine Kündigung per E-Mail, da sie die gesetzliche Textform erfüllt. Bitten Sie hierbei um eine schriftliche Bestätigung, um einen Nachweis zu haben.

  • Über das Kundenportal: Dies ist oft der bequemste und schnellste Weg. Immer mehr Versicherungen bieten die Möglichkeit, direkt online zu kündigen. Der Eingang wird sofort vermerkt und meist direkt bestätigt.

Experten-Tipp: Versenden Sie die Kündigung niemals auf den letzten Drücker. Planen Sie eine Woche Puffer vor dem Stichtag ein, um bei Postverzögerungen oder technischen Problemen auf der sicheren Seite zu sein.

Was gilt bei unterjährigen Verträgen?

Nicht jeder Vertrag richtet sich nach dem Kalenderjahr. Wenn Sie Ihr Auto im Frühling angemeldet und die Versicherung zum 1. Juni abgeschlossen haben, spricht man von einem unterjährigen Vertrag. Auch hier gilt die einmonatige Kündigungsfrist, bezogen auf Ihren individuellen Stichtag.

Ein Beispiel: Startet Ihr Vertrag am 1. Juni 2024, läuft er bis zum 31. Mai 2025. Ihre Kündigung müsste in diesem Fall spätestens am 30. April 2025 beim Versicherer sein. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsunterlagen, um die für Sie geltende Kfz-Kündigungsfrist nicht zu verpassen.

Sobald die Kündigung versendet ist, können Sie sich auf die Suche nach einem besseren Anbieter konzentrieren. In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung erfolgreich wechseln und dabei Geld sparen können.

Ihr Sonderkündigungsrecht als alternativer Weg

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Manchmal möchten Sie so schnell wie möglich aus Ihrem Vertrag aussteigen, auch wenn der Stichtag 30. November noch in weiter Ferne liegt. Für solche Fälle gibt es das Sonderkündigungsrecht.

Es erlaubt Ihnen, die normale Kfz-Kündigungsfrist zu umgehen, wenn sich Vertragsbedingungen ändern oder ein besonderes Ereignis eintritt. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht greift, wenn sich am ursprünglichen Vertrag etwas Grundlegendes ändert. So bleiben Sie nicht in einem Vertrag gefangen, der nicht mehr zu Ihnen passt. Die drei häufigsten Auslöser sind eine Beitragserhöhung, ein Schadenfall und ein Fahrzeugwechsel.

Beitragserhöhung als Kündigungsgrund

Dies ist der klassische Fall: Sie erhalten Ihre jährliche Beitragsrechnung und sollen mehr zahlen, ohne dass sich die Leistungen verbessern. Dies kann passieren, wenn Ihr Fahrzeug in eine ungünstigere Typ- oder Regionalklasse eingestuft wird. Das ist Ihr Signal – Sie haben ein Sonderkündigungsrecht.

Sobald die Mitteilung über die Beitragserhöhung bei Ihnen eingeht, beginnt eine Frist von einem Monat. Innerhalb dieser Zeit muss Ihre außerordentliche Kündigung beim Versicherer eintreffen.

Beziehen Sie sich im Kündigungsschreiben direkt auf die Beitragserhöhung, um Missverständnisse zu vermeiden. Suchen Sie sich am besten schon einen neuen, günstigeren Anbieter, bevor Sie den alten Vertrag kündigen.

Kündigung nach einem Schadensfall

Auch nach einem regulierten Schadenfall können Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie der Geschädigte oder der Unfallverursacher waren. Dieses Kündigungsrecht gilt für beide Seiten – auch die Versicherung könnte Ihnen kündigen.

Die Frist beträgt hier ebenfalls einen Monat. Sie startet, sobald der Versicherer seine Entscheidung über die Schadensregulierung (Zahlung oder Ablehnung) mitgeteilt hat. Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie mit der Abwicklung unzufrieden waren oder eine Hochstufung befürchten.

Fahrzeugwechsel oder Stilllegung

Der einfachste Grund für eine sofortige Vertragsbeendigung ist der Kauf eines neuen Autos. Sobald Sie Ihr altes Fahrzeug verkaufen oder abmelden (stilllegen), erlischt der dazugehörige Versicherungsvertrag automatisch. Eine separate Kündigung ist hier nicht notwendig.

Die Zulassungsstelle informiert Ihre Versicherung automatisch über die Ab- oder Ummeldung. Zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie anteilig zurück. Für das neue Fahrzeug benötigen Sie eine neue Versicherung und eine neue eVB-Nummer.

Gründe für die außerordentliche Kündigung im Überblick Eine Gegenüberstellung der häufigsten Gründe, Fristen und Bedingungen für eine Sonderkündigung Ihrer Kfz-Versicherung.

Kündigungsgrund

Ihre Frist zum Handeln

Was Sie beachten müssen

Beitragserhöhung

Ein Monat nach Erhalt der Rechnung

Gilt nur bei Erhöhung des Grundbeitrags ohne Leistungsverbesserung.

Schadensfall

Ein Monat nach Abschluss der Regulierung

Ihr Kündigungsrecht besteht, egal ob die Versicherung gezahlt hat oder nicht.

Fahrzeugwechsel

Sofort mit Ab- oder Ummeldung

Der Vertrag endet automatisch, eine formelle Kündigung ist nicht nötig.

Diese drei Wege bieten Ihnen Flexibilität, falls Ihr aktueller Vertrag nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation passt.

Das Kündigungsschreiben: Worauf es ankommt

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Ein Kündigungsschreiben ist ein rechtsgültiges Dokument. Bereits ein fehlendes Detail kann dazu führen, dass die Versicherung Ihre Kündigung nicht anerkennt. Das Resultat wäre, dass Sie ein weiteres Jahr im alten Vertrag gebunden sind.

Damit Ihnen das nicht passiert, muss das Schreiben klar und vollständig sein. Mit einer sauberen Struktur und den richtigen Informationen ist die Kündigung in wenigen Minuten erledigt und Sie sind auf der sicheren Seite.

Diese Angaben müssen enthalten sein – Ihre Checkliste

Damit Ihr Schreiben sofort dem richtigen Vertrag zugeordnet werden kann, benötigt der Sachbearbeiter einige Eckdaten. Fehlen diese, verzögert sich die Bearbeitung und Ihre Kfz-Kündigungsfrist könnte verstreichen.

Prüfen Sie diese Punkte für ein vollständiges Schreiben:

  • Ihr voller Name und Ihre Anschrift: Wie im Versicherungsvertrag angegeben.

  • Die Versicherungsscheinnummer: Die wichtigste Angabe für die Zuordnung. Sie finden sie auf Ihrer Police oder der letzten Rechnung.

  • Das amtliche Kennzeichen: Zur Identifizierung des Fahrzeugs.

  • Der Kündigungsgrund (optional): Bei einer ordentlichen Kündigung nicht nötig. Bei einer Sonderkündigung (z. B. wegen Beitragserhöhung) sollten Sie den Grund klar benennen.

  • Der Kündigungszeitpunkt: Schreiben Sie klar, zu wann Sie kündigen, z. B. „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder konkret „zum 31.12.2024“.

  • Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift: Auf einem Brief ist Ihre Unterschrift zwingend erforderlich, sonst ist das Schreiben ungültig.

Profi-Tipp für den Postweg: Versenden Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet zwar etwas mehr, bietet Ihnen aber einen rechtssicheren Nachweis über den pünktlichen Eingang.

Eine Mustervorlage zur einfachen Nutzung

Sie müssen das Schreiben nicht selbst formulieren. Kopieren Sie einfach die folgende Vorlage, füllen Sie sie mit Ihren Daten aus und versenden Sie sie.

Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt

An die Muster Versicherung AG Versicherungsallee 2 54321 Versicherungsstadt

Datum: TT.MM.JJJJ

Betreff: Kündigung meiner Kfz-Versicherung, Vertrag Nr. [Ihre Nummer], Kennzeichen: [Ihr Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der oben genannten Nummer für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen [Ihr Kennzeichen] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

(Zusatz bei Sonderkündigung: Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung vom [Datum des Schreibens] Gebrauch.)

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich an meine oben genannte Adresse.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre handschriftliche Unterschrift] Max Mustermann

Typische Fehler bei der Kündigung vermeiden

Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist unkompliziert, wenn man die häufigsten Stolperfallen kennt. Wir zeigen Ihnen die typischen Fehler und wie Sie sie einfach umgehen können.

Ein häufiger Irrglaube ist, dass der Poststempel für die Einhaltung der Frist entscheidend sei. Das ist falsch. Es zählt ausschließlich der Tag, an dem Ihr Schreiben beim Versicherer eingeht. Versenden Sie die Kündigung am 30. November und sie kommt erst am 1. Dezember an, ist die Frist verstrichen. Planen Sie daher immer mehrere Werktage als Puffer ein.

Erst Zusage, dann Kündigung

Ein weiterer schwerwiegender Fehler ist die Kündigung des alten Vertrags, bevor der neue bestätigt ist. In Deutschland gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht, und ohne sie darf Ihr Auto nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Andernfalls riskieren Sie empfindliche Strafen.

Halten Sie sich an diese Regel: Suchen Sie erst ein passendes neues Angebot. Warten Sie dann auf die schriftliche Zusage oder die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Erst wenn Sie diesen Nachweis haben, kündigen Sie den alten Vertrag.

Worauf Sie sonst noch achten sollten

Neben diesen beiden Hauptfehlern gibt es weitere Tücken, die den Wechsel erschweren können.

  • Unvollständige Angaben: Ohne Versicherungsscheinnummer oder Kennzeichen kann die Kündigung nicht zugeordnet werden und ist somit wirkungslos.

  • Kein Versandnachweis: Eine einfache E-Mail bietet im Streitfall keinen Beweis für den fristgerechten Eingang.

  • Abmeldung ist keine Kündigung: Die Abmeldung eines Fahrzeugs beendet den Vertrag automatisch, ersetzt aber keine Kündigung, wenn Sie nur den Anbieter wechseln möchten.

Die Kfz-Versicherung gehört zu den am häufigsten gewechselten Policen in Deutschland. Bei rund 85 % aller Verträge handelt es sich um Jahresverträge, für die der Stichtag Ende November entscheidend ist. Mehr zu den Hintergründen und den genauen Fristen beim Versicherungswechsel erfahren Sie auf friday.de. Wenn Sie diese Fehler vermeiden, gelingt Ihr Wechsel problemlos.

Häufig gestellte Fragen zur Kündigungsfrist

Rund um das Thema Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung tauchen immer wieder die gleichen Fragen auf. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Unsicherheiten.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist zum 30. November verpasst habe?

Keine Sorge, das Spiel ist noch nicht verloren, auch wenn sich Ihr Vertrag zunächst um ein Jahr verlängert. Oft ergeben sich andere Möglichkeiten, den Vertrag zu beenden.

Ihr Joker ist in vielen Fällen das Sonderkündigungsrecht. Prüfen Sie Ihre nächste Beitragsrechnung genau. Hat Ihr Versicherer den Preis ohne Leistungsverbesserung erhöht? Dann haben Sie in der Regel einen Monat nach Erhalt der Rechnung Zeit, um doch noch zu kündigen. Das Gleiche gilt nach einem regulierten Schaden oder bei einem Fahrzeugverkauf.

Kann ich meine Kfz-Versicherung auch per E-Mail kündigen?

Ja, eine Kündigung per E-Mail ist rechtlich gültig, da sie die gesetzlich vorgeschriebene Textform erfüllt. Der Nachteil ist der fehlende Nachweis des Eingangs im Streitfall.

Unser Tipp: Bitten Sie in Ihrer E-Mail um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und setzen Sie dafür eine kurze Frist. Erhalten Sie keine Antwort, haken Sie telefonisch nach. Wer absolut sichergehen will, nutzt das klassische Einschreiben mit Rückschein.

Sollte ich zuerst kündigen oder zuerst einen neuen Vertrag abschließen?

Hier gibt es nur eine richtige Reihenfolge: Immer zuerst eine neue Versicherung suchen, bevor Sie die alte kündigen! In Deutschland gilt für jedes zugelassene Fahrzeug eine Versicherungspflicht. Schon ein Tag ohne Schutz kann teuer werden und rechtliche Konsequenzen haben.

Die optimale Vorgehensweise:

  1. Vergleichen Sie in Ruhe Angebote und wählen Sie den passenden Tarif.

  2. Schließen Sie den neuen Vertrag ab und warten Sie auf die Zusage des Versicherers in Form der eVB-Nummer.

  3. Sobald Sie diese Bestätigung haben, kündigen Sie Ihren alten Vertrag fristgerecht.

Mit dieser Reihenfolge stellen Sie einen nahtlosen Übergang sicher. Ein gründlicher Versicherungsvergleich online ist der ideale erste Schritt.

Was ist bei der Kündigung eines Leasingfahrzeugs zu beachten?

Bei einem Leasingfahrzeug gelten besondere Regeln. Sie sind zwar Versicherungsnehmer, aber das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft. Diese hat ein Mitspracherecht bei der Versicherungswahl.

Fast alle Leasingverträge enthalten detaillierte Vorgaben zum Versicherungsschutz, oft ist eine Vollkasko mit bestimmten Klauseln Pflicht. Bevor Sie kündigen, müssen Sie zwingend Ihren Leasingvertrag prüfen und das Vorhaben mit dem Leasinggeber abstimmen. Ein Wechsel auf eigene Faust könnte als Vertragsbruch gelten.

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